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Allgemeine Geschäfts- & Mietbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Daniel Hack (nachfolgend Hacksound genannt) und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von der Fa. Hacksound in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote der Fa. Hacksound sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch die Firma Hacksound bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax) Form.

Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können nur während der bei Auftragserteilung vereinbarten Zeiten erfolgen. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

Die Fa. Hacksound verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit dem Mieter zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager der Fa. Hacksound. Eine Anlieferung erfolgt nach vorheriger Vereinbarung gegen Berechnung der Kosten. Die Fa. Hacksound ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

§ 4 Preise/Zahlungen

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.

Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und aufgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt die Fa. Hacksound zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne das der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet der Fa. Hacksound den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

Der Mieter sichert der Fa. Hacksound zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist die Fa. Hacksound hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüberhinaus ist der Mieter verpflichtet, den der Fa. Hacksound nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

Eine Weitergabe der Mietsachen an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

§ 5 Gewährleistungsansprüche des Mieters

Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gemäß § 4 überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist die Fa. Hacksound nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist die Fa. Hacksound zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im übrigen sind ausgeschlossen.

§ 6 Schadensersatz

Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln der Fa. Hacksound beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von der Fa. Hacksound ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten sowie im Auftrag der Fa. Hacksound arbeitenden Mitarbeiter und Subunternehmer.

Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B Videoprojektoren, Mischpulte, computergesteurte Beleuchtungssysteme usw.) ohne Fachpersonal der Fa. Hacksound wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.

Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter § 5 genannten Haftungsbeschränkungen.

§ 7 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der Fa. Hacksound auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt die Fa. Hacksound die Versicherung gegen Berechnung der anfallenden Kosten.